Stellungnahme des VPK Landesverband Brandenburg e.V. zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg — Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG)
Es ist geplant, dass das Land Brandenburg ein Kinder- und Jugendgesetz bekommt. In diesem neuen Gesetz soll das Bundesrecht der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg rechtlich umgesetzt, konkretisiert und ergänzt werden. Im Rahmen der sogenannten Arbeitsabstimmung erhielt auch der VPK Landesverband Brandenburg e.V. die Möglichkeit, zum Rohentwurf des Gesetzes Stellung zu nehmen. Eine solche Arbeitsabstimmung ist gemäß § 22 Absatz 5 bzw. § 22 Absatz 2 und 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) formell vorgesehen.
Hintergrund
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes (KJSG, sog. SGBVIII-Reform) in Kraft getreten, dessen zentraler Inhalt eine Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) war. Schrittweise sind seit diesem Zeitpunkt neue Regelungen in Kraft getreten. Dies geht weiter, z.B. ab dem 1. Januar 2024 mit der Bereitstellung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung in den Jugendämtern als erster Schritt zur weiteren Verwirklichung inklusiver Kinder- und Jugendhilfeleistungen. Zahlreiche Regelungen des SGB VIII bedürfen der landesrechtlichen Umsetzung, was bisher durch das geltende Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch — Kinder- und Jugendhilfe — (AGKJHG) erfolgt ist. Dieses Gesetz soll durch das Kinder- und Jugendgesetz abgelöst werden. Deshalb ist ein Teil der Regelungsinhalte im Kinder- und Jugendgesetz auch nicht neu, allerdings wurden alle Regelungen — einschließlich der neuen Umsetzungsregelungen infolge des neuen Bundesrechts — umsortiert und inhaltlich sowie sprachlich geschärft. Zudem haben die Regierungsparteien der 7. Legislaturperiode in ihrem Koalitionsvertrag verabredet, für das Land Brandenburg ein Kinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das einheitliche Standards festschreiben und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen soll. Dies passt durchaus zur Umsetzung des neuen Bundesrechts, denn auch dieses hat zum Ziel, die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Schließlich zeigt sich auch im Übrigen ein Reformbedarf, der u.a. durch die Änderung von Vorschriften ganz anderer Rechtsgebiete begründet ist (z.B. Weiterentwicklung des Datenschutzes) oder durch tatsächliche Entwicklungen verursacht wurde (z.B. Digitalisierung, Ausweitung der Mediennutzung). Auch die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Dinge auch in rechtlicher Hinsicht überdacht werden müssen.
Wie geht es nun weiter? Nach der Verbände- und Ressortabstimmung auf der Arbeitsebene, folgt nun eine erneute Überarbeitung des Entwurfs. Es schließt sich im Sommer die formelle Verbände- und Ressortabstimmung für vier Wochen an. Anschließend folgt das sog. regierungsinterne Mitzeichnungsverfahren und erst danach wird der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beschlussfassung zugeleitet. Dann beginnt das parlamentarische Verfahren. Mit anderen Worten: die jetzige Arbeitsabstimmung ist nicht der letzte Durchgang. Zumindest die in die formelle Beteiligung einzubeziehenden Verbände (Kommunale Spitzenverbände, Landes-Kinder- und Jugendausschuss, Landeskitaelternbeirat, LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, Landesverband Privater Träger der freie Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.) erhalten den dann überarbeiteten Gesetzentwurf noch einmal für vier Wochen.
Ziel bleibt es, dass das neue Kinder- und Jugendgesetz ab dem 1. Januar 2024 gilt. Einzelne Vorschriften können auch — wenn dies geboten und sachgerecht ist — zeitlich verzögert später in Kraft treten.
In der Stellungnahme des VPK Landesverband Brandenburg e.V. wird sich zu einigen wichtigen Punkten des Gesetzentwurfes geäußert.